EU-Benchmark der E-Government Basisdienste
EU-Benchmark der Basisdienste im E-Government
Die Management- und Informationstechnologie-Beratung Capgemini führte im Auftrag der Europäischen Kommission einen Benchmark der Basisdienste im E-Government durch: Die bereits achte Erhebung der "Online Verfügbarkeit der Dienstleistungen der öffentlichen Hand" bestätigt erneut die Vorreiterrolle Österreichs in Europa.
Österreich ist seit 2006 an der Spitze der EU-Länder und erreicht 100 Prozent beim Indikator "full online availability".
Im Rahmen der E-Government Ministerkonferenz in Malmö/Schweden wurde am 20. Novemer 2009 dieses - für Österreich hervorragende - Ergebnis bekanntgeben. 2009 erreichen Malta, Portugal und das Vereinigte Königreich erstmalig ebenfalls 100 Prozent.
Die Studie wurde in über 28 europäischen Staaten (25 EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Norwegen und Schweiz) im Auftrag der Europäischen Kommission von Capgemini durchgeführt. Seit 2002 konnte sich Österreich kontinuierlich steigern und von Platz 11 auf Platz 1 vorarbeiten und diesen seit 2006 auch verteidigen.
Durch eine intensive gemeinsame Arbeit von Bund, Ländern, Städten, Gemeinden und der Wirtschaft, vereint in der Plattform "Digitales Österreich" im Bundeskanzleramt, konnte dieses Spitzenergebnis erreicht werden. Für den Wirtschaftsstandort Österreich sind E-Government Dienste unumgänglich.
Österreichische Schwerpunkte
Mit dem Portal HELP.gv.at und dem personalisierten Portal MyHELP.gv.at setzt Österreich bei der Effizienzsteigerung einen Schwerpunkt auf Lösungen mittels One-Stop Verfahren. Etwa 4,6 Millionen Anwender fragen jährlich 31 Millionen Seiten in HELP.gv.at rund um die Uhr ab. Zirka 1.000 Anfragen pro Monat werden individuell durch Experten beantwortet, über 1.000 Formulare stehen zum Download zur Verfügung, über 350 Verfahren können direkt online erledigt werden.
Beim Indikator "Benutzerorientiertes Portal-Design" erreicht HELP.gv.at im neuen EU-Benchmarking 100 Prozent aufgrund seiner Strukturierung nach Lebenslagen, Zielgruppen und Themengebieten. MyHelp.gv.at wird bei den Entwicklungstrends als Vorzeigebeispiel für die Personalisierung von Angeboten hervorgehoben.
Bezüglich Barrierefreiheit werden Österreichs Bemühungen und Spitzenwerte besonders hervorgestrichen. Einzig die Niederlande erreichen ebenfalls die höchste Stufe beim Accessibility-Test.
Mit dem Unternehmensserviceportal, das Anfang kommenden Jahres in Betrieb geht, wird ein maßgeschneidertes Angebot für Unternehmen angeboten. Es wird dazu beitragen Verwaltungslasten zu senken und spürbare Einsparungen für Unternehmen zu bewirken.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zum E-Government Benchmark 2009 finden Sie unter:
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Basisdienste
Im jährlichen Ranking der EU werden 20 E-Government Basisdienste der Mitgliedstaaten in ihrer jeweiligen Transaktionsstufe miteinander verglichen. Die vier Transaktionsstufen reichen von der reinen Information im Web, über die Möglichkeit des Ausdruckens von Formularen bis hin zum elektronischen Formular. Die vierte Transaktionsstufe ist die vollständige elektronische interaktive Abwicklung.
Welche Basisdienste werden im EU-Benchmark bewertet:
Analysierte Benchmark-Basisdienste
| Bürger | Unternehmen |
| Einkommenssteuer | Sozialbeiträge für Beschäftigte |
| Jobsuche | Körperschaftssteuer |
| Sozialleistungen | Mehrwertsteuer |
| Persönliche Dokumente | Gewerbeanmeldung |
| KFZ-Anmeldungen | Statistische Daten |
| Baubewilligungen | Zollerklärungen |
| Polizeiliche Meldungen | Umweltbezogene Genehmigungen |
| Öffentliche Bibliotheken | Öffentliche Beschaffung |
| Geburts- / Heiratsurkunden |
| Hochschulanmeldungen |
| Umzugsmeldungen |
| Gesundheitsbezogene Dienste |
Vorgehensweise bei der Messung/Untersuchungsmethode:
Um den Grad der Online-Ausprägung der 20 Dienstleistungen zu messen, wurde das folgende Vier-Stufen-Modell entwickelt:
- Stufe 1 - Information: Die erforderlichen Informationen, um ein Verfahren zu starten und den auf der Website angebotenen Service zu erhalten, sind online erhältlich.
- Stufe 2 - Einseitige Interaktion: Die öffentlich zugängliche Website bietet die Möglichkeit, Formulare herunterzuladen, um das Verfahren zur Inanspruchnahme des Dienstes zu starten. Das beinhaltet die Möglichkeit, online die notwendigen Formulare in Papierform zu bestellen.
- Stufe 3 - Zweiseitige Interaktion: Die öffentlich zugängliche Website bietet die Möglichkeit einer elektronischen Eingabe in ein offizielles elektronisches Formular, um das Verfahren zu beginnen und den Dienst in Anspruch zu nehmen. Dies impliziert, dass es eine Form von Authentifizierung der antragstellenden Person (natürlich oder juristisch) geben muss, um Stufe 3 zu erreichen.
- Stufe 4 - Transaktion: Die öffentlich zugängliche Website bietet die Möglichkeit, den gesamten Vorgang elektronisch abzuwickeln, einschließlich Bescheid und Zustellung. Der Kunde muss keine zusätzlichen Formulare in Papierform einreichen.
Untersuchungsablauf:
Die Untersuchung wird in drei Phasen vollzogen:
- Vorbereitung und Input (Festlegung der Zuständigkeiten beziehungsweise Dienstleister)
- Inhaltsanalyse und Bewertung mittels eigener Webanwendung (Analyse der Website)
- Output: Berechnung der Endergebnisse und Endbericht
Weiterführende Informationen zu den Studien aus den Vorjahren