Willkommen auf den E-Government Seiten für Unternehmerinnen und Unternehmer
Auf den Seiten dieser Rubrik finden Sie Informationen sowie Tipps und Tricks rund ums E-Government.
Folgende Themengebiete könnten für Sie nützlich sein:
Seit 1. Jänner 2010 ist der Bereich "Wirtschaft" aus HELP.gv.at in das neue elektronische Portal für die österreichische Wirtschaft - das Unternehmensserviceportal - übergeführt worden. Darin finden Sie nützliche Informationen zu unternehmensrelevanten Themen und Amtswegen.
Sie entscheiden ob und in welchem Umfang Sie Online Amtswegen abwickeln. Von der reinen Informationssuche, über das Online-Befüllen von Formularen bis zum vollständigen elektronischen Prozess stehen Ihnen verschiedenste Möglichkeiten zur Verfügung.
Für Unternehmer und Unternehmerinnen bietet die Bürgerkarte neben dem Einsatz im klassischen E-Government Bereich interessante weitere Einsatzbereiche ...
Um auch gebührenpflichtige Amtwege durchgängig elektronisch anbieten zu könnnen, müssen daher Wege des Elektronisch Zahlens in Online Amtswege integriert werden.
E-Procurement bedeutet elektronische Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen über das Internet. Aktivitäten zu E-Procurement für öffentliche Auftraggeber setzt die Bundesbeschaffung GmbH.
Die E-Rechnung birgt im Vergleich zur herkömmlichen Rechnungslegung in Papierform ein immenses Einsparungspotential.
Das österreichische E-Government Gütesiegel signalisiert Nutzerinnenn und Nutzern von Websites Vertrauenswürdigkeit und Sicherheit. Für Unternehmen belegt das E-Government Gütesiegel, dass es sich bei der jeweiligen Web-Leistungan um eine Strategie konforme E-Government Lösungen handelt.
Das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ist das Kundmachungsorgan für das Recht der Republik Österreich. Zu verlautbarende Rechtsvorschriften und Informationen stehen damit im Internet jederzeit kostenlos zur Verfügung.
Die elektronische Vollmacht ist in einer ersten Version realisiert. Sie können nun auch elektronisch als Machtnehmer auftreten und Verfahren für den Machtgeber in dessen Namen abwickeln.
Die elektronische Zustellung wird in Zukunft immer mehr die herkömmliche Papier-Zustellung ablösen. Der entscheidende Vorteil besteht darin, dass das "zur Post gehen" wegfällt. Wenn Sie Ihre Bürgerkarte bereits aktiviert haben, können Sie sich zur elektronischen Zustellung anmelden und behördliche Schriftstücke werden Ihnen gesichert elektronisch zugestellt.