Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)
Das RIS als Teil des E-Governments
Das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ist eine elektronische Datenbank, die vom Bundeskanzleramt betrieben wird. Im Bundesgesetzblatt (BGBl.) zu verlautbarende Rechtsvorschriften und Informationen (zum Beispiel in Form der konsolidierten Fassung des Bundesrechts) über das Recht der Republik Österreich werden über dieses System kundgemacht. Damit sind geltende Gesetze jederzeit für alle online verfügbar.
Das RIS kann als "demokratiepolitisch und rechtsstaatlich erforderliche Basisinformation über die Rechtsordnung, die vom öffentlichen Sektor erstellt und bereitgestellt wird", definiert werden.
Die Anfänge des RIS reichen bis in das Jahr 1983 zurück, damals wurde das System in seinen Grundzügen konzipiert. Im Juni 1997 entschied die österreichische Bundesregierung, das RIS, das bislang nur der öffentlichen Verwaltung in einem internen Netz zugänglich war, allen Interessenten im Internet kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Das RIS soll einen Beitrag zur Rationalisierung innerhalb der Verwaltung und Gerichtsbarkeit schaffen und somit deren Entscheidungen unterstützen. Weiters bietet das RIS einen kostengünstigen und einfachen Zugang zum Recht - für Bürgerinnen und Bürger ebenso wie für Unternehmen.
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Das Service des Rechtsinformationssystems
Auf der Homepage des Rechtsinformationssystems haben die Nutzer und Nutzerinnen die Möglichkeit, online in das nationale Recht, das europäische Gemeinschaftsrecht und in die Judikatur der Höchstgerichte, Kommissionen und Tribunale Einsicht zu nehmen. Im Einzelnen werden folgende Applikationen zur Verfügung gestellt:
- Bundesgesetzblätter ab 1983, seit 1. Jänner 2004 in rechtlich authentischer Form und von 1849 bis 1940 als externe Daten,
- Begutachtungsentwürfe und Regierungsvorlagen,
- Bundesrecht in geltender Fassung sowie historische Fassungen,
- Landesrecht aller 9 Bundesländer in geltender Fassung sowie teilweise historische Fassungen,
- Landesgesetzblätter aller 9 Bundesländer wobei 2 Applikationen auf externe Daten zugreifen,
- Gemeinderecht (auszugsweise) der Bundesländer Kärnten, Steiermark, Wien, Salzburg und Niederösterreich,
- Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes, Verfassungsgerichtshofes und der Justiz (OGH, OLG, LG, BG),
- Europäisches Gemeinschaftsrecht,
- Tribunale, Kommissionen (z.B. Unabhängiger Bundesasylsenat, Umweltsenat, Datenschutzkommission),
- Erlässe der Bundesministerien,
- Normenliste des Verwaltungsgerichtshofes,
- Austrian Laws (ausgewählte Bundesnormen in englischer Übersetzung).
Das RIS ist eine E-Government-Anwendung mit dem Ziel, eine qualitativ hochwertige, effiziente, kostengünstige und sichere Verwaltungsleistung anzubieten. Österreich ist bestrebt, in diesem Bereich europaweit eine führende Rolle einzunehmen. Aus diesem Grund werden die Angebote laufend aktualisiert und um neue Inhalte ergänzt (zum Beispiel Aufnahme von historischen Gesetzesblättern), sowie die technologischen Entwicklungen mit größtmöglichem Nutzen für Nutzer und Nutzerinnen umgesetzt.
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Technische Details
Das Rechtsinformationssystem ist eine Web-Anwendung mit einer sehr leistungsfähigen Suchmaschine im Hintergrund. Um es für Abfragen zu nutzen benötigt man einen Internet-Browser der Version 5.0 oder höher des Netscape Navigators oder des Microsoft Internet Explorers beziehungsweise vergleichbarer Produkte. Eine Bildschirmauflösung von 1024 mal 768 Pixel wird empfohlen. Für Abfragen, nicht jedoch für das bloße Anzeigen eines Dokuments, ist die Aktivierung von JavaScript erforderlich. Die Abfrage erfolgt über einfache Eingabemasken, das Erlernen einer komplizierten Abfragesprache ist nicht erforderlich.
Um Nutzerinnen und Nutzern die Verwendung des RIS zu erleichtern, werden verschiedene Hilfeleistungen angeboten:
- Sobald man mit der Maus auf die Feldbezeichnung zeigt, erscheint eine Kurzinformation.
- Bei jeder Applikation erscheint beim Anklicken der einzelnen Feldbezeichnungen eine Kurzbeschreibung mit Tipps zur Abfrage.
- Das Handbuch ist die ausführliche Hilfeleistung im RIS. Ein Hinweis darauf erscheint bei jeder Applikation in der Menüleiste.
- Allgemeine Anfragen betreffend das Rechtsinformationssystem können an v2a@bka.gv.at gerichtet werden, technische Anfragen an ris.it@bka.gv.at.