20.11.2009
Österreich gewinnt European eGovernment Award

Österreich gewinnt European eGovernment Award für European Order for Payment Application – EU-OPA (Bundesministerium für Justiz) in der Kategorie 1: eGovernment fördert den EU-Binnenmarkt

Mit der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 des Europäischen Parlaments und des Rats vom 12. Dezember 2006 (Abl. L 399/1R) wurde das Europäische Mahnverfahren eingeführt. Das Europäische Mahnverfahren findet in grenzüberschreitenden Zivil- und Handelssachen Anwendung. Eine "grenzüberschreitende Rechtssache" liegt dann vor, wenn mindestens eine der Parteien ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Mitgliedstaat als dem des befassten Gerichts hat.

Die Verordnung führte zur Vereinfachung und Beschleunigung grenzüberschreitender Mahnverfahren sowie zu einer Verringerung der Verfahrenskosten. Anerkannt wird der Europäische Zahlungsbefehl in allen Mitgliedstaaten mit Ausnahme Dänemarks.

Die gemeinsame Einreichung Österreichs und Deutschlands bei den eGovernment Awards beinhaltet eine IT-Lösung für dieses Verfahren, die sich – abgesehen von den notwendigen nationalen Anpassungen – grundsätzlich zum Einsatz in der gesamten EU eignet.

Die Entwicklung der IT-Anwendung zur elektronischen Abwicklung von grenzüberschreitenden Mahnverfahren stützte sich in der Entwicklungsphase vorwiegend auf die Erfahrungen der Kooperationspartner aus den nationalen Mahnverfahren. Um eine Option für alle Mitgliedsstaaten zu schaffen und zugleich die Ziele der europäischen E-Justice Initiative zu unterstützen, wurde die Anwendung jedoch in einer Form entwickelt, die rasch und einfach an die Bedürfnisse anderer Länder angepasst werden und somit in allen Mitgliedsstaaten Verwendung finden kann.

So wurde die Applikation mit Sprach- und Währungsmodulen sowie den erforderlichen Schnittstellen für die Integration in unterschiedliche IT-Infrastrukturen ausgestattet. Dadurch sollte auch die Integration in das geplante Justizportal der EU ermöglicht werden.

Der Nutzen der Anwendung liegt vor allem in der Zeit- bzw. Kostenersparnis. Durch die automatisierten Abläufe können Doppelgleisigkeiten vermieden und Fehlerquellen reduziert werden, was zu einer Steigerung der Verfahrensqualität führt.

Die Mahnverfahren sollen jedoch nur dann automatisch ablaufen, wenn dies sinnvoll ist. Einige Prüfungen, die schnell "von Hand" erledigt werden können, jedoch eine umfangreiche und komplizierte Programmierung erfordern würden, werden auch weiterhin vorerst von der Automatisierung ausgenommen sein.

Mit Inkrafttreten der Verordnung wurde die gemeinsam entwickelte Anwendung in Betrieb genommen. Bereits nach kurzer Zeit stieß die IT-basierte Lösung auf großen Zuspruch seitens der Gerichtsbediensteten in Deutschland und Österreich. So wurden in den ersten fünf Monaten mehr als 1.200 Forderungen mit einem Wert von etwa 27 Millionen Euro elektronisch bearbeitet. Bedeutende Probleme traten dabei keine auf.

In der ersten Version wurden folgende Funktionalitäten erfolgreich umgesetzt:

  • Fallmanagement: Einfache Bearbeitung von Fällen des EU-Mahnverfahrens. Übernahme der Antragsdaten und Erstellung weiterer Formblätter und Verfahrensschritte im System.
  • Output Management: Druck der verschiedenen Formblätter und Bescheide des EU-Mahnverfahrens.
  • Textbausteine: Einfache Verwendung von zentral verwalteten Textbausteinen für formlose Anschreiben oder Freitext-Felder in Formularen.

Kurz- bis mittelfristig soll das Projekt sukzessive um weitere Funktionalitäten ergänzt werden. So gibt es bereits konkrete Umsetzungspläne für folgende Bereiche:

  • Anbindung an den elektronischen Rechtsverkehr (Antragstellung über das Elektronische Verwaltungs- und Gerichtspostfach EVGP)
  • Erweiterte Plausibilitätsprüfungen (Hoher Automatisierungsgrad durch automatische Prüfungen der Antragsdaten)
  • Statistische Auswertungen

Fotoimpression und weitere Informationen:

Gewinner des E-Europe Award.

Die Projektverantwortlichen Dr. Martin Schneider (Mitte) und Sektionschef Dr. Wolfgang Fellner (rechts im Bild) aus dem Bundesministerium für Justiz freuen sich gemeinsam mit dem deutschen Kooperationspartner Dr. Christian Kunz (Präsident des Amtsgerichts Berlin Wedding; links im Bild) über den European eGovernment Award. (© egov2009.se)

Bundesministerium für Justiz